Ablauf
Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis.
In dieser Sitzung geht es zunächst darum, dass Sie mir Ihre Beweggründe und Gedanken bezüglich des Beginns einer Psychotherapie schildern. Auch können Sie sich ein erstes Bild von mir als Therapeutin machen.
In den folgenden, sogenannten Probatorischen Sitzungen (insgesamt 5 Sitzungen) erfolgt die weitere Diagnostik, Planung und mögliche Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auch darin, herauszufinden, ob Sie und ich uns eine gemeinsame weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Wenn dies der Fall ist, kann nun eine Kurzzeitherapie begonnen werden. Diese beinhaltet bis zu 25 Therapiesitzungen. Eine Langzeittherapie erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 60- 100 Sitzungen.
Zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine Sitzung pro Woche zu empfehlen. Diese dauert jeweils 50 Minuten. Im weiteren Behandlungsverlauf, bei gutem therapeutischem Prozess und dem Bestehen einer guten tragfähigen therapeutischen Beziehung ist auch eine geringere Behandlungsfrequenz (14- tägige Termine) möglich.
Auch biete ich bei Bedarf die Nutzung von Online- Therapiesitzungen an.
Beantragung, Abrechnung und Honorar
Im Folgenden finden Sie einige Informationen zur Beantragung und Abrechnungsmodalitäten der ambulanten Psychotherapie in meiner Praxis. Bei Fragen rufen Sie mich gern dazu an!
Private Krankenversicherung
Grundsätzlich besteht eine Kostenübernahme der Privaten Krankenkassen für die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist dabei jedoch sehr unterschiedlich. Für die Erstattung der Kosten informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn über die bestehenden Konditionen direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Die Abrechnung meiner Leistungen für Privatversicherte orientiert sich an den aktuellen Sätzen der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP).
BAHN- BKK
Versicherte der BAHN- BKK können sich direkt an mich wenden und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Selbstzahler
Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die ambulante Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall käme lediglich ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir zustande. Dadurch entfallen einige der sonst üblichen Antragsformalitäten und die ambulante Psychotherapie kann zeitnah beginnen. Bei diesem Vorgehen gibt es keinen Nachweis darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben. Besonders relevant ist dies z.B. bei Lehrer*innen oder Polizist*innen die eine Verbeamtung anstreben oder Personen, die zukünftig eine private Krankenversicherung abschließen möchten.
Die Abrechnung meiner Leistungen orientiert sich an den aktuellen Sätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Die Kosten für eine Psychotherapie können ggf. als „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Heilfürsorge der Bundeswehr
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen.
Für ein Erstgespräch in meiner Praxis ist lediglich die Vorlage einer durch die Truppenärztin/ den Truppenarzt ausgestellten Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Mit dieser können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Sollte eine anschließende Psychotherapie von Ihnen gewünscht und indiziert sein, muss dies dem Truppenarzt/ der Truppenärztin mitgeteilt werden. Darauffolgend wird ein sog. Behandlungsausweis über 25 Therapiestunden ausgestellt. Eine Verlängerung der ambulanten Psychotherapie muss der Truppenärztin/Truppenarzt spätestens nach der 20. Sitzung mitgeteilt werden und erfordert einen ausführlichen Antrag meinerseits.
Die Abrechnung meiner Leistungen orientiert sich an den aktuellen Sätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, so dass Sie selbst nicht in Vorleistung gehen müssen.
Heilfürsorge der Bundespolizei
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten ist es nun, aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Inneren seit Mai 2018 möglich, sich auf der Suche nach einem freien Psychotherapieplatz direkt an Privatpraxen zu wenden.
Es ist notwendig, dass vor dem Beginn der Psychotherapie eine sog. „Psychotherapeutische Sprechstunde“ in einer kassenzugelassenen Praxis oder Privatpraxis absolviert wird.
Therapieanträge und Abrechnungen werden im Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten in Sankt Augustin direkt bearbeitet und abgerechnet, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
Der Beginn einer ambulanten Psychotherapie ist bei mir als approbierter Psychologischer Psychotherapeutin in Privatpraxis möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die ambulante psychotherapeutische Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patient/innen ist grundsätzlich in meiner Privatpraxis möglich wenn auch dies mit einem größeren Aufwand (Ausnahme BAHN- BKK) Ihrerseits verbunden ist:Hierbei ist es zunächst notwendig, dass im Rahmen einer sogenannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ Ihr Bedarf bzw. die Indikation für eine ambulante Psychotherapie durch einen kassenzugelassene/n Psychotherapeuten/in festgestellt wird. Einen Termin erhalten Sie dazu bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Brandenburg unter der Telefonnummer 116 117. In dieser Sprechstunde erhalten Sie eine fachliche Einschätzung über Ihren Behandlungsbedarf sowie das ausgefüllte Formular PTV11, auf welchem das weitere Vorgehen empfohlen wird. Nun wird es notwendig, dass Sie Ihrer Krankenkasse Ihren Behandlungsbedarf (PTV11) nachweisen und erläutern, dass es Ihnen bisher nicht gelungen ist einen regulären Therapieplatz zu finden. Wichtig dabei ist, dass Sie bisherige Absagen und lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz dokumentiert haben und diese Ihrer Krankenkasse mit der Bitte um die Kostenübernahme in einer Privatpraxis einreichen. Bei Einwilligung Ihrer Krankenkasse zum sog. „Kostenerstattungsverfahren“, ist es Ihnen nun möglich einen Therapieplatz in einer Privaten Psychotherapiepraxis zu suchen. Bitte beachten Sie dabei: Die Rechnungsstellung erfolgt an den/die Patienten/in. Es wird keine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse vorgenommen.
